Wartungsanleitung EI230C Tischlerei Gruber

DANA – WARTUNGSANLEITUNG für Feuerschutztüren


Allgemein
Feuer- und Rauchschutztüren können ihre raumabschließende Wirkung nur dann erfüllen, wenn deren Funktionsfähigkeit
immer gewährleistet ist. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit ist der Bauherr bzw. der Betreiber. Darüber hinaus obliegt
es dem Bauherrn/Betreiber, die Wartungs - oder Instandsetzungsarbeiten zu beauftragen.

Diese Arbeiten sind durch sach und fachkundige Personen auszuführen. Es wird deshalb empfohlen, einen Wartungsvertrag zwischen Bauherrn/Betreibern
und einem Fachbetrieb abzuschließen. Müssen Komponenten ausgetauscht oder nachgerüstet werden sind die Bedingungen
lt. Beilage einzuhalten (der Hersteller steht am Kennzeichnungsschild).
Kontrolle
Die Häufigkeit von durchzuführenden Kontrollen ist von der Einbausituation und von der Anzahl der Türbetätigungen abhängig.

Als Richtlinie sollten Kontrollen in regelmäßigen Abständen bei folgenden Einbausituationen durchgeführt werden:
• Türen in Flucht- und Rettungswegen bei Gebäuden mit besonderer Nutzung, wie z. B. Krankenhäusern, Schulen, etc.
- wöchentlich bis 14 Tage
• Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung, wie z. B. Hochhäuser,, Versammlungsstätten, Ein- und Mehrfamilienhäusern,
etc. - monatlich
• Türen als Abschlüsse zu selten begangenen Räumen, wie z. B. Abschlüsse zu Installationsschächten, etc. - monatlich
Sofern bei Kontrollgängen keine sichtbaren Mängel erkannt werden, sollte eine ausführliche Wartung der Türen in einem
Intervall von ca. einem Jahr erfolgen. Werden Mängel erkannt, sind diese unverzüglich zu beheben.
Durchführung einer Kontrolle:
Unter Kontrolle versteht man eine Sicht- und Funktionskontrolle.
Im Wesentlichen soll folgendes kontrolliert werden:
• Der Schließfunktion der Türe muss behinderungsfrei gegeben sein
• Die Schlossfalle muss in das Schließblech eingreifen
• Schlösser, Bänder, Türschilder, Türdrücker/Stangen und sonstige Beschlagsteile an Türblatt und Zarge/Türstock müssen
festsitzend befestigt sein.
• Dichtungen müssen umlaufend anliegen und noch eine Komprimierung zulassen.
• Die absenkbare Bodendichtung muss das Türblatt im geschlossenen Zustand vollkommen gegen den Boden abdichten.
• Brandquellstreifen im Tür- oder im Zargenfalz müssen zur Gänze vorhanden und befestigt sein.
• Beschädigungen der Türe.
• Funktionsfähigkeit der Panikfunktion (das versperrte Türblatt muss in Fluchtrichtung mit dem Drücker oder der
Griff(Druck)stange zu öffnen sein, bei zweiflügeligen Türen auch über den Standflügel).
• Selbsttätiges Schließen der Türe aus jedem möglichen Öffnungswinkel.
• Bei zweiflügeligen Türen muss die Schließfolgeregelung bei geöffneten Türflügeln den Standflügel zuerst schließen.
• Der Standflügel bei zweiflügeligen Türen muss nach dem Schließvorgang selbsttätig verriegeln.
• Bei Türen mit Verglasung müssen die Glashalteleisten fest mit dem Türkörper verbunden sein.
• Die Zarge/der Türrahmen muss in der angrenzenden Wand fest verankert sein.
• Wenn Türen in Offenstellung gehalten werden (Feststellanlagen), muss der aktivierte Rauchmelder den Schließvorgang
auslösen.
• Der Kabelübergang vom Türblatt auf die Zarge/den Türrahmen darf nicht beschädigt sein.
• Der Bandverbindungsbolzen(wenn vorhanden) muss einen festen Sitz haben.
• Ob keine An-/Aufbauten gemacht oder entfernt wurden, welche das Türsystem beeinflussen können.

 

Wartung

Bänder: Die von JED-WEN Türen GmbH verwendeten Bänder sind serienmäßig mit einem selbstschmierenden
Kunststoff ausgestattet. Bandverbindungsstifte sind festzuziehen bzw. nachzusetzen. Befestigungsschrauben
sind gegebenenfalls nachzuziehen.
Schloss: Falle und Riegel säubern und fetten. Es sind nur solche Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden,
die keine korrosionsfördernden Bestandteile enthalten. Stulpbefestigungsschrauben sind ggf.
nachzuziehen. Beschädigte oder nicht mehr gangbare Schlösser sind zu ersetzen.
Beschläge: Eventuell Befestigungsschrauben nachziehen. Bei hängenden Drückern Beschlag
austauschen.
Schnappriegel bzw.Falztreibriegel: Falle säubern und gegebenenfalls leicht nachfetten.
Eventuell Schrauben am Stulp nachziehen.
Beschädigte Schlösser austauschen.
Obentürschließer: Befestigungsschrauben des Schließers und des Schließarms ggf. nachziehen.
Schließfunktionseinstellungen überprüfen, ggf. Schließgeschwindigkeit, Schließkraft und Endeinschlag
nachjustieren.
Schließfolgeregler: Schließfolgeregler auf festen Sitz prüfen und ggf. an der Justierschraube
nachstellen.
Zylinder und
Zylinderschlüssel: Schlüsselkanal im Zylinder mit einem nicht korrosionsfördernden Schutz-, Gleit- und Schmiermittel
behandeln. Treten trotzdem Störungen, insbesondere beim Einstecken oder beim Herausziehen
des Schlüssels auf, Zylinder ersetzen.
Falzdichtungen: Ist die Wirkungsweise nicht mehr gegeben, Dichtung austauschen.
Bodendichtungen: Bei Absenkdichtungen ist die Anpressung am Boden zu überprüfen und ggf. nachzustellen. Befestigungselemente
sind nachzuziehen.
Anschlagdichtungen sind bei nicht mehr gegebener Wirkung zu ersetzen.
Brandquellstreifen: Überprüfen der sichtbar im Türfalz eingesetzten Brandquellstreifen, ggf. sind fehlende Teile zu
ersetzen.


Panik- und Notausgangsfunktion:

Das Öffnen der versperrten Türe muss in Fluchtrichtung mit dem Beschlag (Drücker/Stange) möglich
sein, bei zweiflügeligen Türen auch über den Standflügel. Ist dies nicht mehr möglich, Teile austauschen.
Feststellanlagen/ Feststellvorrichtungen:
Diese ist vom Betreiber ständig betriebsfähig zu halten.
Nicht funktionierende Teile sind unverzüglich zu ersetzen.
Verglasungen: Die Befestigung der Glashalteleiste ist zu überprüfen und ggf. die Verschraubung nachzuziehen. Bei
Beschädigungen der Leiste und der Verglasung sind diese zu ersetzen.

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